Entscheidungen zu § 283 Abs. 3 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1996/2/15 15Os113/95

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Entscheidung | OGH | 15.02.1996

RS OGH 1996/2/15 15Os113/95

Norm: StPO §260 Abs2StPO §260 Abs3StPO §283 Abs1StPO §283 Abs3
Rechtssatz: Der "Strafteilungs" -Ausspruch ist Frage der Strafzumessung. Diese Frage ist, gleichviel ob ein derartiger Ausspruch erging oder unterblieb, grundsätzlich mit Berufung bekämpfbar. Ein Nachholungsbeschluß nach § 260 Abs 3 StPO schafft die zusätzliche Möglichkeit, daß 1. einem Berufungsbegehren bereits durch einen Beschluß der ersten Instanz entsprochen wird, oder - für ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1996

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