Gründe: Mit Beschluß vom 19.März 1994 verhängte die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Leoben über Erwin S***** die Untersuchungshaft, deren Dauer (nach mehrmaliger Verlängerung) das Oberlandesgericht Graz als Beschwerdegericht mit Beschluß vom 10.Oktober 1995 bis längstens 11.Dezember 1995 für wirksam erklärte (ON 195). Nachdem die Einspruchsfrist gegen die Anklageschrift am 9.November 1995 ungenützt verstrichen und der Beschuldigte somit rechtskräftig in den Anklagestan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtab... mehr lesen...