Entscheidungen zu § 256 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1993/12/10 15Os1/93

Norm: StPO §256 Abs2StPO §287 Abs3
Rechtssatz: Kein zeitlich gesonderter Vortrag von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, weil § 287 Abs 3 StPO eine Trennung der Schlußvorträge nicht vorsieht und eine analoge Anwendung des § 256 Abs 2 StPO schon deshalb ausscheidet, weil das Gesetz eine getrennte Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde und über die Berufung nicht vorsieht. (Beschluß im Verhandlungsprotokoll ON 12). Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1993

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