Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche und einen Teilfreispruch weiterer Angeklagter enthält, wurde Bejhan S***** (richtig:) der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche und einen Teilfreispruch weiterer Angeklagter enthält, wurde Bejhan S***** (richtig:) der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG schuldig erkannt. D... mehr lesen...
Gründe: Josef G***** wurde (neben einem rechtlich verfehlten Subsumtionsfreispruch vom Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB - richtig:) jeweils einer unbestimmten Anzahl gleichartiger Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (1), Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (2) und Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Danach hat er dadurch, dass er von ca 1995 bi... mehr lesen...
Norm: StPO §254 Abs1StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Der unter Beweis gestellte Umstand ist unerheblich, also ungeeignet, die dem Gericht durch die Gesamtheit der ihm bereits vorliegenden Verfahrensergebnisse vermittelte Sachlage und Rechtslage (maßgebend) zu verändern, und weder für die Entscheidung über die Schuld (einer Mittäterschaft oder einer (gleichwertigen) Beitragstäterschaft) noch für den anzuwendenden Strafsatz von Bedeutung. ... mehr lesen...