Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Christine H***** (richtig:) der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Christine H***** (richtig:) der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera b,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte mehrerer Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 2 SMG (I) sowie des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte mehrerer Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall und ... mehr lesen...
Gründe: Othmar M***** wurde der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I), des schweren sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (V) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (III) und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Othmar M***** wurde der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Gottfried G***** der Verbrechen der kriminellen Organisation nach § 278a Abs 1 StGB (A.) und der Schlepperei nach § 104 Abs 1, Abs 3 und Abs 5 FrG (B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Gottfried G***** der Verbrechen der kriminellen Organisation nach Paragraph 278 a, Absatz eins, StGB (A.) und der Schlepperei nach Paragraph 104, Absatz eins,, Absatz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz M***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz M***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 148, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er vom 30. November 1989 bis August 1995 in zahlreichen, im Urteil detailliert angeführten Fällen mit unrechtmäßigem ... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs3 StPO §281 Abs1 Z4 B StPO § 252 heute StPO § 252 gültig ab 17.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 StPO § 252 gültig von 01.01.2008 bis 16.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 252 gültig von 0... mehr lesen...