Norm
StPO §252 Abs3Rechtssatz
Eine Verletzung der Bestimmung des § 252 Abs 3 StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) und kann daher nur nach erfolgloser Antragstellung in der Hauptverhandlung aus § 281 Abs 1 Z 4 StPO bekämpft werden.Eine Verletzung der Bestimmung des Paragraph 252, Absatz 3, StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht (Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 3, StPO) und kann daher nur nach erfolgloser Antragstellung in der Hauptverhandlung aus Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 4, StPO bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0098459Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2017