Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vladan V***** (richtig:) mehrerer Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (I) sowie des Verbrechens der Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (II) und der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat er in I***** Nada C***** (I) zwischen Februar und 10. März 2009 durch die wiederholte Ankündigung, sie sonst umzubringen, somit durch gefährliche Drohung mit dem Tod, ... mehr lesen...
Norm: StPO §245 Abs1StPO §248 Abs4StPO §252 Abs1StPO §252 Abs4StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Im Rahmen der Vernehmung des Angeklagten gemäß § 245 Abs 1 StPO über den Inhalt der Anklage fällt die auf dieser gesetzlichen Grundlage geschehene "Anführung" - anders als deren "Vorführung" im Rahmen des Beweisverfahrens (siehe § 246 Abs 1 sowie § 325 Abs 1 StPO) - einer Aussage nicht unter die Verlesung und die damit verbundenen Besc... mehr lesen...