Entscheidungen zu § 243 Abs. 3 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2014/5/27 15Os65/14v

Norm: StPO §34 Abs1 Z3 BStPO §87 Abs1StPO §242 Abs3StPO §243 Abs1StPO §243 Abs3
Rechtssatz: Ein Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem eine Ordnungsstrafe nach § 242 Abs 3 StPO verhängt worden ist, ist nicht mit Beschwerde an den Obersten Gerichtshof anfechtbar. Entscheidungstexte 15 Os 65/14v Entscheidungstext OGH 27.05.2014 15 Os 65/14v ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2014

RS OGH 1962/12/10 10Os389/62

Norm: StPO §243 Abs3StPO §427 Abs3 C
Rechtssatz: Ebenso wie im Falle eines gemäß dem § 427 Abs 3 StPO gegen ein Abwesenheitsurteil erhobenen Einspruches das Gericht zur Überprüfung der Einspruchsbehauptungen verpflichtet ist und den Einspruchswerber zum Nachweis des von ihm geltend gemachten Hindernisses, das ihn vom Erscheinen in der Hauptverhandlung abgehalten hat, aufzufordern und erforderlichenfalls Beweise über sein Vorbringen aufzunehmen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1962

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