Norm: StGB §249StGB §250StGB §251StPO §238StPO §258StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs1 Z5StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z11a
Rechtssatz: Verfahrensergebnisse zum Kreis der Befugnisse des Bundespräsidenten, eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, der Höchstgerichte und des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten des Rechnungshofes betreffen Rechtsfragen, nichts Tatsächliches. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §72StPO §238StPO §281 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Vorangegangene erst-(richterliche) Tätigkeit ist durch § 68 StPO im Licht der Judikatur des OGH abschließend erfasst. § 72 StPO stellt demnach lediglich darauf ab, dass der betroffene Richter nicht allein aus Gründen einer Verflechtung von Verfahren als solcher an einer ausschließlich sachlich ausgerichteten Entscheidung gehindert ist oder ein solcher Anschein be... mehr lesen...
Norm: StPO §238StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs3
Rechtssatz: § 281 Abs 3 StPO stellt nur auf den Einfluss der in der Entscheidung oder im Nichterkennen über einen Antrag bestehenden Formverletzung, nicht aber auf die Einhaltung der Formvorschriften des § 238 StPO ab (WK-StPO § 281 Rz 316). Entscheidungstexte 15 Os 143/05a Entscheidungstext OGH 16.02.2006 15 Os 143/05a ... mehr lesen...