Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas F***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas F***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraphen 15, 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 8. Juli 2010 in Salzburg versucht, außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung von einer unmündigen Person, nämlich der am 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Schuldspruch des Mitangeklagten Peter O***** enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Karl L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls (durch Einbruch) nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter Fall StGB (A) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (C) und nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt. Mit dem ... mehr lesen...
Norm: StPO §228 Abs3 StPO §229 StPO §281 Abs1 Z3 StPO §345 Abs1 Z4 StPO § 228 heute StPO § 228 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 228 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 ... mehr lesen...