G r ü n d e : Mit Anklageschrift vom 15. Juli 2009 legte die Staatsanwaltschaft Salzburg Robert W***** das Verbrechen des Raubes nach §§ 15 Abs 1, 142 Abs 1 StGB und das Vergehen des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 3 Z 1 StGB zur Last (GZ 30 Hv 105/09f-3 des Landesgerichts Salzburg). Gegen diese, die dem Angeklagten an seiner Wohnanschrift in Deutschland zugestellt worden war (S 2/ON 1), erhob ein in Deutschland niedergelassener Rechtsanwalt unter Berufung auf die ihm erteilte ang... mehr lesen...
Norm: StPO §211StPO §212StPO §213StPO §214StPO §215 Abs1
Rechtssatz: Einspruchsentscheidungen des Gerichtshofes II.Instanz im Sinne der §§ 211 bis 214 StPO sind - wenn auch in einer der Entscheidung der erkennenden Gerichte über die Hauptsache nicht vorgreifenden Art - zu begründen. Floskelhafte Leerformel, die nur den Gesetzestext wiedergeben, aber auf das konkrete Einspruchsvorbringen überhaupt nicht eingehen, werden der Vorschrift des § 215 ... mehr lesen...
Norm: StPO §210 Abs3StPO §211 ffStPO §215 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über den Einspruch gegen die Anklageschrift ist zu begründen; die einfache Gegenbehauptung, es stehe der Anklage "keiner der in den §§ 211 bis 213 StPO angeführten Umstände" entgegen, ist unzureichend. Entscheidungstexte 9 Os 165/67 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 9 Os 165/67 Ve... mehr lesen...