Entscheidungen zu § 194 Abs. 4 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2007/3/14 15Os22/07k

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Entscheidung | OGH | 14.03.2007

TE OGH 2007/1/25 12Os12/07t

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Entscheidung | OGH | 25.01.2007

RS OGH 2007/1/25 12Os12/07t, 15Os22/07k

Norm: StPO §181 Abs1StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Hebt der Oberste Gerichtshof aus Anlass einer erfolgreichen Grundrechtsbeschwerde mangels formal einwandfreier
Begründung: der Sachverhaltsgrundlage des dringenden Tatverdachts (§ 10 GRBG iVm § 281 Abs 1 Z 5 StPO) den Beschluss des Oberlandesgerichtes, womit die Verhängung der Untersuchungshaft für gesetzmäßig erachtet wurde (§ 179 Abs 6 StPO), auf, steht dies einer erneuten Verhängung der Untersuch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2007

RS OGH 1994/4/26 14Os57/94

Norm: JGG 1988 §35 Abs3StPO §194 Abs1StPO §194 Abs2StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Die in § 194 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 StPO sowie in § 35 Abs 3 JGG angeführten Zeiträume sind - ungeachtet dessen, daß gelegentlich auch dafür der Ausdruck "Frist" verwendet wird - in Wahrheit keine Fristen im prozessualen Sinn. Sie werden auch vom Gesetz nicht so benannt. Es handelt sich dabei um zeitliche Höchstgrenzen der zulässigen Dauer der Anhaltung in Untersuchun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1994

RS OGH 1993/2/4 15Os14/93, 13Os16/93, 15Os82/93

Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7 Abs1StPO §193 Abs3StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Nach Ablauf der Fristen des § 193 Abs 3 StPO ohne zuvor für zulässig erklärter längerer Dauer der Haft ist jede Untersuchungshaft eine (grundrechtswidrige) rechtswidrige. Da das OLG die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer für zulässig erklärte, obwohl im Zeitpunkt der Entscheidung die Sechsmonatefrist des § 193 Abs 3 StPO bereits abgelaufen war,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1993

RS OGH 1993/2/4 15Os13/93, 13Os63/94

Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §194 Abs2StPO §194 Abs4StPO §196StPO §276
Rechtssatz: Eine assertorische oder reformatorische Sachentscheidung setzt voraus, daß eine von dem nach dem Gesetz zuständigen Entscheidungsorgan erster Instanz erflossene Entscheidung vorliegt, die im Rechtsmittelzug bekämpft wird. Das Oberlandesgericht kann sich demnach über den Mangel einer unterinstanzlichen Entscheidung des dazu berufenen Entscheidungsorganes nicht hinweg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1993

RS OGH 1982/12/16 12Os155/82

Norm: StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Nach Anordnung der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter ist nicht der Untersuchungsrichter, sondern der Einzelrichter zur Haftverhängung funktionell zuständig. Entscheidungstexte 12 Os 155/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 12 Os 155/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1982

RS OGH 1978/6/1 12Os44/78 (12Os45/78)

Norm: StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Für die Verhängung der Untersuchungshaft nach dem Urteil erster Instanz und vor Urteilsrechtskraft ist der Vorsitzende (Einzelrichter) funktionell zuständig; über die Aufrechterhaltung der Haft entscheidet die Ratskammer, gegen deren Beschluß Beschwerde an das Oberlandesgericht zulässig ist. Entscheidungstexte 12 Os 44/78 Entscheidungstext OGH 01.06.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.06.1978

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