Norm: StPO §173 Abs1StPO §174 Abs1StPO §179a Abs1StPO §180 Abs1StPO §182 Abs2StPO §429 Abs2 Z5PersFrSchG Art4 Abs3
Rechtssatz: Analog § 182 Abs 2 StPO und § 429 Abs 2 Z 5 StPO ist § 180 Abs 1 StPO infolge vorzunehmender Lückenfüllung des § 179a Abs 1 StPO dahin zu verstehen, dass die Vernehmung des Beschuldigten nur dann unabdingbare Voraussetzung für die Verhängung der Untersuchungshaft ist, wenn sie nicht wegen des Gesundheitszustands des zu ... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §182 Abs2
Rechtssatz: Die unterbliebene Verständigung des Bewährungshelfers vor der Haftverhandlung kann für sich allein eine Grundrechtsverletzung noch nicht bewirken. Entscheidungstexte 14 Os 60/95 Entscheidungstext OGH 08.05.1995 14 Os 60/95 15 Os 74/95 Entscheidungstext OGH 01.06.1995 15 Os ... mehr lesen...