Gründe: Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Angeklagten Richard D***** gegen den Haftbeschluss des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. Juli 2008 (ON 38) nicht Folge und setzte die Untersuchungshaft aus dem Haftgrund des § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO fort. Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Angeklagten Richard D***** gegen den Haftbeschluss des Landesgerichts für Strafsachen Graz ... mehr lesen...
Gründe: Am 18. September 2006 - dem letzten Tag der mit Beschluss vom 17. August 2006 (ON 15 der Ur-Akten) fortgesetzten Untersuchungshaft - beraumte der Untersuchungsrichter für den selben Tag um 14'15 Uhr eine Haftverhandlung an, wobei er den seit 10. August 2006 ausgewiesenen Wahlverteidiger des Beschuldigten (ON 7) um 12'15 Uhr fernmündlich vom Termin mit dem Ersuchen, sich bei allfälliger Terminkollision durch einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Klagenfurt substituieren zu l... mehr lesen...
Gründe: Über die Beschwerdeführerin wurde am 23. Oktober 2005 die Untersuchungshaft verhängt und in Haftverhandlungen am 7. November 2005 sowie am 1. Februar 2006 - jeweils im Instanzenzug bestätigt - verlängert. Mit dem angefochtenen Beschluss ordnete der Gerichtshof zweiter Instanz - über Beschwerde (ON 270) gegen einen nach Haftverhandlung ergangenen Beschluss des Untersuchungsrichters vom 2. Mai 2006 (ON 266) - die neuerliche Fortsetzung der Untersuchungshaft an. Themengleich m... mehr lesen...
Gründe: Gegen Christian Sch*****, Andreas F***** und Christian P***** wurde beim Landesgericht für Strafsachen Graz Voruntersuchung wegen des Verdachts der Verbrechen nach § 28 Abs 2 erster und vierter Fall und Abs 3 erster und zweiter Fall SMG und des Vergehens nach § 27 SMG geführt, am 19. Dezember 2003 wurde deswegen eine Anklageschrift gegen sie eingebracht. Gegen Christian Sch*****, Andreas F***** und Christian P***** wurde beim Landesgericht für Strafsachen Graz Voruntersuchu... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 18. September 2003, AZ 10 Bs 210, 211/03, gab das Oberlandesgericht Graz Beschwerden des Stefan F***** und der Alexandra R***** gegen die von der Untersuchungsrichterin beschlossene Fortsetzung der über sie am 14. Juni 2003 verhängten Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese jeweils aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO fort. Mit Beschluss vom 18. September 2003, AZ 10 Bs 210, 211/03, gab das Oberlandesgericht Graz ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 20. Dezember 2002 verhängte der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien über Mag. Arthur L***** die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b und d StPO (ON 16), welche am 2. Jänner 2003 aus den angeführten Haftgründen fortgesetzt wurde (ON 26). Mit Beschluss vom 20. Dezember 2002 verhängte der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien über Mag. Arth... mehr lesen...
Norm: B-VG Art90 Abs1MRK Art5 Abs4 IV4eMRK Art6 Abs1 II7StPO §182 Abs1
Rechtssatz: Weder Art 6 Abs 1 MRK noch Art 90 Abs 1 B-VG verpflichtet zur Durchführung einer (volksöffentlichen) öffentlichen Haftprüfungsverhandlung; dieses Publizitätserfordernis gilt lediglich für das Erkenntnisverfahren, sodass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 182 Abs 1 StPO bestehen. Entscheidungstexte 14... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab der Gerichtshof zweiter Instanz den Beschwerden des seit 3. Februar 2002 in Untersuchungshaft angehaltenen Beschuldigten Ludwig L***** gegen die Haftfortsetzungsbeschlüsse der Untersuchungsrichterin vom 15. Mai 2002 (ON 77/III) sowie vom 3. Juni 2002 (ON 82/III) nicht Folge und sprach aus, dass die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr gemäß § 180 Abs 2 Z 1 und 3 (lit a wurde nicht mehr angenommen) lit b... mehr lesen...
Gründe: Die über Almir C***** aus den Haftgründen des § 180 Abs 1 Z 1, 2 und 3 lit b StPO verhängte Untersuchungshaft wurde mit Beschluß vom 15. Juli 1997 (ON 75) fortgesetzt. Die über Almir C***** aus den Haftgründen des Paragraph 180, Absatz eins, Ziffer eins,, 2 und 3 Litera b, StPO verhängte Untersuchungshaft wurde mit Beschluß vom 15. Juli 1997 (ON 75) fortgesetzt. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Wien ua der dagegen erhobenen Beschwerde des Besc... mehr lesen...
Norm: StPO §181 Abs4StPO §182 Abs1
Rechtssatz: Für die Haftverhandlung ist keine Vorbereitungsfrist vorgesehen. Es genügt auch eine kurzfristige Verständigung des Verteidigers. Ist dieser verhindert und kann deshalb die Haftverhandlung nicht vor Ablauf der Haftfrist durchgeführt werden, so ist dies ein Ereignis, das zur Verlegung der Haftverhandlung auf einen der drei dem Fristablauf folgenden Arbeitstage berechtigt. Entsche... mehr lesen...