Entscheidungen zu § 179 Abs. 3 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2009/4/21 14Os20/09m

Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters im Ermittlungsverfahren des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 1. Jänner 2009 wurde über Erwin L***** wegen des dringenden Verdachts der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB und des Quäl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.2009

TE OGH 2000/11/23 15Os150/00

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Entscheidung | OGH | 23.11.2000

TE OGH 1996/2/15 11Os19/96

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Entscheidung | OGH | 15.02.1996

RS OGH 1996/2/15 11Os19/96, 14Os20/09m

Norm: StPO §57 Abs2 BStPO §174 Abs2StPO §179 Abs3StPO §179 Abs5
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann auf Beschwerde gegen den Beschluss auf Verhängung der Untersuchungshaft auch ohne Verteidiger rechtswirksam verzichten. Für die analoge Anwendung des § 466 Abs 1 StPO besteht angesichts der jederzeitigen Möglichkeit des Beschuldigten, die Haftfrage einer Überprüfung zuzuführen, kein Bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1996

TE OGH 1996/1/16 14Os3/96

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Entscheidung | OGH | 16.01.1996

RS OGH 1996/1/16 14Os3/96, 15Os150/00

Norm: GRBG §2 Abs1StPO §179 Abs3
Rechtssatz: Durch die bloße Überschreitung der Frist von 24 Stunden, binnen welcher die Zustellung eines auf Verhängung der Untersuchungshaft lautenden Beschlusses an den Beschuldigten zu veranlassen ist, kann eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht bewirkt werden. Entscheidungstexte 14 Os 3/96 Entscheidungstext OGH 16.01.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1996

RS OGH 1994/5/11 13Os77/94, 11Os19/96

Norm: StPO §79StPO §179 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 179 Abs 3 StPO ist (nunmehr ausdrücklich) der Beschluß auf Verhängung der Untersuchungshaft dem Beschuldigten selbst zu eröffnen und ihm jedenfalls auch zuzustellen. Gegen einen solchen dem Beschuldigten derart eröffneten Beschluß kann dieser - auch ohne Befragung eines Verteidigers - rechtswirksam auf Beschwerde verzichten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1994

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