Norm: StPO §173 Abs3 BStPO §180 Abs1StPO §180 Abs2 Z1StPO §180 Abs3GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Die auf bestimmte Tatsachen gegründete Erwartung, der Beschuldigte (§ 38 Abs 3 StPO) werde auf freiem Fuße wegen der Größe der ihm mutmaßlich bevorstehenden Strafe oder aus anderen Gründen flüchten oder sich verborgen halten (Fluchtgefahr), ist nur rechtsfehlerfrei, wenn dabei sämtliche der im § 180 Abs 3 erster Satz StPO genannten Tatumstände in Rechnun... mehr lesen...