Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem, auch den Mitangeklagten Peter N* betreffendem - Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom 30. April 2004, GZ 15 Hv 68/04h-37, wurde Norbert K* des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ (richtig) 15, 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem, auch den Mitangeklagten Peter N* betreffendem - Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom 30. April 2004, GZ 15 Hv 68/04h-37, wurde Norbert K* de... mehr lesen...