Entscheidungen zu § 152 StPO

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Vorarlberg 2008/11/14 2-010/08

1. In der Beschwerde vom 5.8.2008 wird vorgebracht, der mj Beschwerdeführer besuche die Hauptschule in D. ?Baumgarten?. Am Vormittag des 24.6.2008 hätten zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei D. den Beschwerdeführer aus der Klasse entfernt und anschließend eine Befragung vorgenommen. Ein Polizeibeamter sei mit dem Beschwerdeführer alleine zu einem Raum der Schule gegangen, in welchem sich ein anderer Polizeibeamter sowie der Direktor der Schule befunden hätten. Auf dem Weg dorthin sei der Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Vorarlberg | 14.11.2008

RS UVS Vorarlberg 2008/11/14 2-010/08

Rechtssatz: Die Polizeibeamten schritten auf Grund des § 152 StPO ein. Sie hatten auf Grund eines Hinweises den Verdacht, dass konkret der Beschwerdeführer und eine weitere Person eine Sachbeschädigung iS des § 125 StGB begangen hätten, und wollten diesbezügliche Erkundigungen vornehmen. Die gegenständliche Amtshandlung diente somit der Aufklärung einer Straftat. Weiters haben die in der Beschwerde geltend gemachten Rechte des Beschwerdeführers samt subjektivem Anspruch auch eine Grundlage... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 14.11.2008

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