Entscheidungen zu § 143 Abs. 1 StPO

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Steiermark 1999/12/22 20.3-28/1999

I.1. In der Beschwerde vom 21. Juni 1999 wird Nachfolgendes vorgebracht: 1.) Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer hat im Jahre 1998 in Deutschland bei einem zu diesem Verkehre befugten Gewerbsmanne den Pkw Mercedes S 300 TD, FIN: WDB gekauft. Dieser Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen wurde nach erfolgtem Kauf bzw. ist auf den Beschwerdeführer mit Fahrzeugschein vom 8.9.1998 behördlich zugelassen. Anläßlich einer Anfrage seitens des Beschwerdeführers beim Fahrzeughersteller bzw. des... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.12.1999

RS UVS Steiermark 1999/12/22 20.3-28/1999

Rechtssatz: Ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum liegt vor, wenn ein Kriminalbeamter ein Fahrzeug, das ihm von dessen Erwerber anfangs freiwillig überlassen wurde, trotz Herausgabeantrag ohne Rechtsgrundlage über zwei Monate zur Sicherstellung zurückbehält, weil es als gestohlen gemeldet gilt. So konnte der Erwerber erst nach diesem Zeitraum einen gerichtlichen Beschlagnahmebeschluss - und damit die Möglichkeit einer Beschwerde an die Ratskammer - erwirken. Korrekterweise hätte das ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.12.1999

RS UVS Oberösterreich 1993/12/31 VwSen-420048/5/Wei/Shn

Beachte Verweis auf VfSlg 11650/1988. Rechtssatz: Antrag auf Verfahrenshilfe im Maßnahmebeschwerdeverfahren unzulässig, weil gesetzlich nicht vorgesehen. Verweigerung der Herausgabe von anläßlich einer Zollkontrolle abgenommenen Tabletten und Rezepten durch Polizeibehörden stellt Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Kriminalpolizeiliche Beschlagnahme kann nur eine vorläufige Sicherstellung sein, die entweder durch einen Beschlagnahmebeschluß d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.12.1993

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