Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 StPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1985/3/14 B13/85

Begründung: 1. Mit Urteil des Geschwornengerichtes am Sitz des Kreisgerichtes Korneuburg vom 18. Dezember 1984, Z ... Vr 949/82, wurde über den Bf. wegen des Verbrechens des Mordes, begangen nach §75 StGB und des Vergehens nach §36 Abs1 lita Waffengesetz eine Freiheitsstrafe in der Dauer von zwanzig Jahren verhängt und seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. 2.1. Gegen diese - vom Bf. als verwaltungsbehördlicher Bescheid gewertete - Ent... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.03.1985

RS Vfgh 1985/3/14 B13/85

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art91 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / BescheidGeschwornen- und SchöffenlistenGStPO §13 Abs4StPO §14 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; den Geschwornengerichten des geltenden Rechtes kommt Gerichtsqualität zu; keine Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung des Urteiles eines Geschwornengerichtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.03.1985

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