Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am Dienstag, dem 18.11.2014, erbrachte die Beschwerdeführerin bei zwei Einvernahmen beim Landeskriminalamt Wien im Zeitraum von 16:50 bis 23:25 Uhr Dolmetschtätigkeiten für die Landespolizeidirektion Wien (LPD, im Folgenden: belangte Behörde). Aus einer "Bestätigung" der belangten Behörde vom 18.11.2014 geht neben Datum und Dauer der Amtshandlung hervor, dass eine Vernehmung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde am 22.01.2015 von der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) bei den kriminalpolizeilichen Vernehmungen der Zeugen D.G. und S.G. in der Zeit von 09:30 Uhr bis 12:40 Uhr als Dolmetscher herangezogen. Am selben Tag bestätigte die belangte Behörde die Dauer der Amtshandlung an einem Sonntag und folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde als Dolmetscher am 09.07.2015 für 12:00 Uhr von der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) von seiner Wohnadresse in Wien in eine Justizanstalt in Wien bestellt, um bei einer Vernehmung eines Häftlings im Zuge der Aufklärung einer gerichtlich strafbaren Handlung (Drogendelikt) zu dolmetschen. Aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin ist eine allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für die bulgarische Sprache. Verfahrensgegenständlich ist die Dolmetschertätigkeit der Beschwerdeführerin für die Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) bei zwei Einvernahmen am 10.12.2014 von 18:50 Uhr bis 22:00 Uhr beim Landeskri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am Montag dem 21.03.2016 erbrachte der Beschwerdeführer auf der Polizeiinspektion Gänserndorf im Zeitraum von 21:00 bis 22:15 Uhr Dolmetschleistungen wegen eines Deliktes nach dem Strafgesetzbuch. Dafür machte der Beschwerdeführer Gebühren iHv € 295,00 (inkl. USt.) geltend. Mit Mandatsbescheid vom 06.04.2016, Zl. 1700528/21.03.2016, (dem Beschwerdeführer am 12.04.2016 zugestellt) setzte die belangte Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache SERBISCH und wurde von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) am 11.08.2014 mit Dolmetscherleistungen gem. § 126 StPO iVm § 53b AVG beauftragt. Diese wurden am 11.08.2014, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr in der Polizeiinspektion XXXX (PI) erbracht. In der Sache ging es um die Befragung eines Beschuldigten zu einem Ladendiebstahl... mehr lesen...