Entscheidungen zu § 109 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1993/3/11 12Os150/92

Norm: StPO §92 Abs3StPO §114 Abs1 Z2StPO §109 Abs2
Rechtssatz: Durch § 114 Abs 1 StPO wird der Grundsatz des zweiinstanzlichen Strafverfahren nicht durchbrochen. Die durch das StPAG 1974 geänderte gesetzliche Vorschrift erfaßt nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (934 BlgNR 13 GP, 25 und 26) nur jene Entscheidungen, mit denen die Voruntersuchung (infolge Bedenken des Untersuchungsrichters gegen einen darauf abzielenden Antrag) durch die R... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1993

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