Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des Mag. Dr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer): 1.1. Zur Person des Mag. Dr. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer): Der Beschwerdeführer ist Beamter im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (in Folge: BMEIA), er war von Juni 2018 bis Anfang Jänner 2020 Generalsekretär des Bundes... mehr lesen...