Entscheidungen zu § 102 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1986/5/7 9Os42/86

Norm: StPO §102StPO §116StPO §153StPO §198 Abs1StPO §199 Abs2StPO §345 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die "informative" Befragung des damals der Tat noch nicht verdächtigten Angeklagten und die Durchführung eines Augenscheines unter Zuziehung nur eines Gerichtszeugen stellt - auch wenn es sich bei letzterem um einen an der Aufklärung des gegenständlichen, dem Gericht bedenklichen erscheinenden Todesfalles mitwirkenden Gendarmeriebeamten handelte - keinen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.05.1986

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1965/12/6 Bdk68/65

Norm: StPO §97 Abs2StPO §102
Rechtssatz: Der Verteidiger (auch sein Rechtsanwaltsanwärter) sind an der Sache "beteiligt". Entscheidungstexte Bdk 68/65 Entscheidungstext OGH 06.12.1965 Bdk 68/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0097507 Dokumentnummer JJR_19651206_OGH0002_000BDK00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1965

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