Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (im Folgenden: BVwG) vom 18.02.2015, GZ W117 1433090-1, wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 3 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt und festgestellt, dass diesem die Flüchtlingseigenschaft zukommt. 2. Mit Urteil des Landesgerichts Linz vom 05.12.2016, XXXX wurde der BF wegen der Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs.... mehr lesen...