Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.11.2016, Zl. 810756403/150576444, wurde dem Beschwerdeführer der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Ihm wurde ein Fremdenpass mit Gültigkeit vom 27.03.2019 bis 26.03.2024 ausgestellt. Mit Bescheid des BFA vom 16.03.2021 wurde dem Beschwerdeführer der ihm mit Bescheid vom 21.11.2016 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 von Amts we... mehr lesen...