Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.09.2020, W180 2233855-2/5E,wurde gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen und die Aufrechterhaltung der Schubhaft im Zeitpunkt der Entscheidung verhältnismäßig ist. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.09.2020, W180 2233855-2/5E,, wurde gem... mehr lesen...