1.1. In seinen Beschwerden vom 14.02.2013 bringt der Beschwerdeführer vor, diese Beschwerdeschrift enthalte zwei getrennte Maßnahmenbeschwerden. Er sei am 17.01.2013 über Anordnung der belangten Behörde durch die Polizeiinspektion F festgenommen, zum Posten gebracht, von dort mit dem Polizeibus zwangsweise nach W gefahren, dort von einem Polizeiarzt untersucht und im PAZ H G inhaftiert worden. Nachdem die Polizei ihm persönlich bereits im Posten F und die Bezirkshauptmannschaft F ... mehr lesen...