Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX, reiste am 08.02.2018 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde am selben Tag von Beamten des Landeskriminalamtes XXXX, wegen Verdacht des Suchtgifthandels festgenommen und in eine Justizanstalt verbracht. 1. Die beschwerdeführende Partei (bP), römisch 40 , reiste am 08.02.2018 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde am selben Tag von Beamten d... mehr lesen...