Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 20.11.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). Begründend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer wurde bereits mit Bescheid vom 01.06.2018 ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen, nachdem er von einem österreichischen Strafgericht rechtkräftig wegen Fälschung unbarer Zahlungsmittel und gewerbsmäßigem Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zu einer teilbedingten Zusatzstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt wurde. Dabei wurde auf eine Verurteilung durch ein bulgarisches Geri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Einlangen XXXX 2019 wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde, BFA) ein Haftmeldezettel hinsichtlich des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) übermittelt, aus welchem hervorging, dass selbiger mit XXXX 2019 in der Justizanstalt XXXX melderechtlich erfasst wurde. 2. Mit Schreiben des Landesgerichtes XXXX , einlangend mit XXXX 2019, wurde die belangte Behörde darüber informiert, dass der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 17.08.2019 seitens der Justizanstalt XXXX wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde, BFA), darüber verständigt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Untersuchungshaft genommen worden sei. 2. Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX vom 30.09.2019 zu XXXX wurde die Untersuchungshaft wegen bedingt obligatorischer Untersuchungshaft (§ 173 Abs 6 StPO) fortgesetzt, zumal ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 21.06.2019 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG erlassen, kein Durchsetzungsaufschub erteilt und die aufschiebende Wirkung aberkannt. Zusammengefasst wurde ausgeführt, dass der BF mit Urteil eines Landesgerichtes vom 04.04.2017, rechtkräftig seit 19.12.2017, wegen §§ 28a Abs 1 5. F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.09.2019 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 06.11.2017, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner in Untersuchungshaftnahme darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Falle seiner Verurteilung der Ausspruch eines Aufenthaltsverbotes angedacht sei. Gleichzeitig wurde der BF zur Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. 2. Mit Schriftsatz vom 16.11.2017 gab der BF eine Stellungnahme vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer gelangte 2012 mit seiner Ehefrau griechischer Staatsangehörigkeit ins Bundesgebiet und war bis 04.06.2019 Inhaber einer Dokumentation seines Aufenthalts-rechts als Angehöriger dieser EWR-Bürgerin. Er ist Staatsangehöriger Nigerias. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die belangte Behörde, erließ mit Bescheid vom vom 26.02.2020, Zl. XXXX , wider den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung, erklärte seine Abschiebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Landesgerichtes XXXX vom 01.03.2019 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde, BFA) darüber verständigt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen §§ 28a Abs 1 zweiter Fall, 28a Abs 1 fünfter Fall, 28a Abs 2 Z 3 SMG in Untersuchungshaft genommen worden sei. 2. Dem BF wurde daraufhin mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisausaufnahme vom 05.03.2019 seitens der bela... mehr lesen...