Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 15.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er tags darauf im Rahmen der Erstbefragung damit begründete, dass in Ägypten die wirtschaftliche Lage sehr schlecht sei. Er wolle in IT arbeiten. Er habe hiermit alle seine Fluchtgründe angegeben. 2. Am 30.04.2024 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen. Als er z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge als „bP“ bezeichnet), ist ein männlicher Staatsangehöriger der Republik Georgien und brachte nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 31.10.2023 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge als „bB“ bezeichnet) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. römisch eins.1. Die besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Auch wenn die BF gegen den Spruchpunkt I. der erstinstanzlichen Entscheidung kein Rechtsmittel ergriffen haben sei der Vollständigkeit halber festgehalten: Auch wenn die BF gegen den Spruchpunkt römisch eins. der erstinstanzlichen Entscheidung kein Rechtsmittel e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Auch wenn die BF gegen den Spruchpunkt I. der erstinstanzlichen Entscheidung kein Rechtsmittel ergriffen haben sei der Vollständigkeit halber festgehalten: Auch wenn die BF gegen den Spruchpunkt römisch eins. der erstinstanzlichen Entscheidung kein Rechtsmittel e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Auch wenn die BF gegen den Spruchpunkt I. der erstinstanzlichen Entscheidung kein Rechtsmittel ergriffen haben sei der Vollständigkeit halber festgehalten: Auch wenn die BF gegen den Spruchpunkt römisch eins. der erstinstanzlichen Entscheidung kein Rechtsmittel e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten bean... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten bean... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten bean... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten bean... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten bean... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ - „bP7“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Türkei, die nach gemeinsamer rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 25.09.2023 Anträge auf internationalen Schutz stellten. Die männliche bP1 und weibliche bP2 sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ - „bP7“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Türkei, die nach gemeinsamer rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 25.09.2023 Anträge auf internationalen Schutz stellten. Die männliche bP1 und weibliche bP2 sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ - „bP7“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Türkei, die nach gemeinsamer rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 25.09.2023 Anträge auf internationalen Schutz stellten. Die männliche bP1 und weibliche bP2 sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ - „bP7“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Türkei, die nach gemeinsamer rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 25.09.2023 Anträge auf internationalen Schutz stellten. Die männliche bP1 und weibliche bP2 sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ - „bP7“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Türkei, die nach gemeinsamer rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 25.09.2023 Anträge auf internationalen Schutz stellten. Die männliche bP1 und weibliche bP2 sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ - „bP7“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Türkei, die nach gemeinsamer rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 25.09.2023 Anträge auf internationalen Schutz stellten. Die männliche bP1 und weibliche bP2 sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge kurz als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ - „bP7“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Türkei, die nach gemeinsamer rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 25.09.2023 Anträge auf internationalen Schutz stellten. Die männliche bP1 und weibliche bP2 sind ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Auch konnte unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände nicht festgestellt werden, dass eine Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung nach Georgien eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur Konvention... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung betreffend Spruchpunkt I. nicht in Beschwer gezogen haben, sei der Vollständigkeit halber festgestellt: Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein georgischer Staatsangehöriger, reiste am 18.02.2024 in das Bundesgebiet ein und wurde am 19.02.2024 festgenommen. Das LG Linz verurteilte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 16.05.2024 wegen §§ 127, 130 Abs. 1, 1. Fall StGB rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 12 (zwölf) Monaten (Zl. 60 Hv 7/24k). Der Beschwerdeführer, ein georgischer Staatsangehöriger, reiste am 18.02.2024 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung betreffend Spruchpunkt I. nicht in Beschwer gezogen haben, sei der Vollständigkeit halber festgestellt: Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung betreffend Spruchpunkt I. nicht in Beschwer gezogen haben, sei der Vollständigkeit halber festgestellt: Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung betreffend Spruchpunkt I. nicht in Beschwer gezogen haben, sei der Vollständigkeit halber festgestellt: Wenngleich die beschwerdeführenden Parteien die erstinstanzliche Entscheidung bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass den Beschwerdeführern im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) Es konnte nicht festgestellt werden, dass dem Beschwerdeführer im Heimatland eine begründete Furcht vor einer asylrelevanten Verfolgung droht. Ebenso konnte unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht festgestellt werden, dass sie im Falle einer Rückkehr nach... mehr lesen...