Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) weist seit September 2024 eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 07.11.2024 stellte sie erstmals einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK „Aufrechterhaltung des Privat und Familienlebens“ gemäß § 55 AsylG. 2. Am 07.11.2024 stellte sie erstmals einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen... mehr lesen...