Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF), eine Staatsangehörige der Ukraine, stellte am 28.11.2023 persönlich beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 Abs. 1 AsylG 2005. Sie gab dabei an, seit 2019 in Österreich zu leben und einen Sohn hier zu haben. Vorgelegt wurden ein ukrainischer Reisepass, ei... mehr lesen...