IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Marcus Osterauer über die als Beschwerde geltende Berufung des Herrn Dragan N., geb. 1971, StA: Serbien, vertreten durch Rechtanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 06. Dezember 2013, Zl. 1149925/FrB/13, mit welchem gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes (FPG), sowie gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z. 1 iVm Ab... mehr lesen...