Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde dem serbischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stellte im Gefolge seiner unrechtmäßigen Einreise nach Österreich am 20.05.2023 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 21.05.2023 erfolgte seine Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. Am 11.12.2023 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu seinem Antrag niederschriftlich einvernommen. Dabei wurde ihm auch das ... mehr lesen...