Entscheidungen zu § 53 Abs. 2 FPG

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TE Uvs Bescheid 2012/1/19 FRG/42/12674/2011

Mit dem Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 7.10.2011, GZ: III-1262862/FrB/11, wurden gegen den Berufungswerber gemäß § 52 Abs 1 FPG eine Rückkehrentscheidung und gemäß § 53 Abs 1 FPG ein auf die Dauer von 18 Monaten befristetes Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum erlassen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber im Wesentlichen aus, dass in der Begründung: des angefochtenen Bescheides ausgeführt wor... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 19.01.2012

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