Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist seit dem Jahr 2017 im Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz meldeamtlich erfasst. 2. Am 01.09.2017 wurde dem BF der Aufenthaltstitel „Angehöriger eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers“ mit einer Gültigkeit bis 01.09.2022 erteilt. Am 22.08.2022 stellte der BF einen Zweckänderungsantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“. Am 29.11.2023 wurde dem... mehr lesen...