Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Serbiens, wurde im Bundesgebiet am XXXX .2025 im Zuge einer finanzpolizeilichen Kontrolle bei Arbeiten auf einer Baustelle ohne Aufenthaltstitel und ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung angetroffen. Da er auch keinen Reisepass vorweisen konnte, wurde er im Auftrag des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorübergehend festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der Beschwerdeführer (... mehr lesen...