Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Serbiens, wurde im Bundesgebiet am XXXX festgenommen und anschließend in Untersuchungs- bzw. Strafhaft angehalten. Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Serbiens, wurde im Bundesgebiet am römisch 40 festgenommen und anschließend in Untersuchungs- bzw. Strafhaft angehalten. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete daraufhin ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsb... mehr lesen...