Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP) stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet erstmals am 25.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 30.10.2017 wurde dieser Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigte... mehr lesen...