Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 09.03.2026 wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.) gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der BF gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 31.03.2026 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX in XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Albanien. Er ist gesund und grundsätzlich arbeitsfähig und ist albanisch seine Muttersprache. 1.1. Der am römisch 40 in römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Albanien. Er ist gesund und grundsätzlich arbeitsfähig und ist albanisch seine Muttersprache. Er ist ledig und hat weder eigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX in XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Serbien. Die Staatsangehörigkeit ist geklärt [IZR-Abfrage]. Er ist verwitwet und hat weder eigene, noch an kindesstatt angenommene Kinder. Er ist gesund und grundsätzlich arbeitsfähig. Er ist Angehöriger der Volksgruppe der Roma und Angehöriger der serbisch-orthodoxen Kirche. 1.1. Der am römisch 40 in römisch 40 geborene Beschwe... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom XXXX .2019 erhob der Beschwerdeführer (infolge: BF) eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 132 Abs. 2 und §§ 7 ff VwGVG wegen Verletzung seiner gesetzlich gewährleisteten Rechte auf Einreise nach Österreich und Aufenthalt im Bundesgebiet, Nichtanhaltung im Transitraum des Flughafens Wien-Schwechat sowie Nichtverbringung in die Türkei. Dazu brachte er im Wesentlichen vor, dass er türkischer Staatsangehöriger sei, in Österreich gebo... mehr lesen...