Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen den Beschwerdeführer (idF kurz „BF“ genannt), einen Staatsangehörigen der Türkei, der im Inland geboren und aufgewachsen ist, wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (im Folgenden kurz „BH“ genannt) XXXX vom XXXX .2008, Zl. XXXX , ein auf 10 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet der Republik Österreich gemäß §§ 60 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 63, 66 und §§ 64... mehr lesen...