Norm: KGG §2 Abs2 Z2 litbKGG §40 Abs7
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 2 Abs 2 Z 2 litb und 40 Abs 7 KGG. Entscheidungstexte 10 ObS 345/00h Entscheidungstext OGH 20.02.2001 10 ObS 345/00h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114846 ... mehr lesen...
Norm: KGG §2 Abs2 Z2 litbKGG §40 Abs7
Rechtssatz: Eine durchgehende selbständige Erwerbstätigkeit iSd § 40 Abs 7 KGG liegt auch dann vor, wenn infolge "Krankenstandes" und Geburt einige Monate hindurch tatsächlich nicht selbständig gearbeitet wurde, die Tätigkeit aber sowohl davor als auch danach ohne zeitliche Begrenzung ausgeübt wurde, also auf Dauer ausgerichtet war. Das Gesetz sieht bei einer grundsätzlich dauernden selbständigen Tätigkeit ... mehr lesen...