Begründung: Im hg Erkenntnis vom 31.07.2024, Zahl W137 2295924-1/2E, wurde an zwei Stellen versehentlich eine falsche Jahreszahl im Rahmen eines Datums vermerkt. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt aus, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 24 Abs. 4 VwGVG Abstand genommen werden, da der Sachverhalt aus der Aktenlag... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.10.2023 teilte das Bundesdenkmalamt (im Folgenden: belangte Behörde) den Verfahrensparteien, darunter dem Beschwerdeführer, mit, dass es beabsichtige festzustellen, dass an der Erhaltung des lnneren der Objekte des – mit Bescheid vom 24.03.1992, Zl. 14.343/10/91 unter Denkmalschutz gestellten – Ensembles XXXX siedlung ,, XXXX " in XXXX , Gemeinde XXXX , bestehend aus den Häusern ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 26.09.1939, Zl. 5496/Dsch ex 1939, stellte die Zentralstelle für Denkmalschutz im Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten fest, dass das XXXX , gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923 (DMSG), als Denkmal zu betrachten sei, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse iSd § 1 leg.cit. bestehe. 1. Mit Bescheid vom 26.09.1939, Zl. 5496/D... mehr lesen...