Begründung: Die Antragsteller sind jeweils zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die nur aus dem 1000 m² umfassenden Grundstück Nr 862/20 besteht. Insbesondere der Miteigentumsanteil der Zweitantragstellerin ist mit einer Vielzahl von vollstreckbaren Pfandrechten belastet. Die Liegenschaftseigentümer begehren die Einleitung des Aufforderungsverfahrens im Sinn der §§ 4 f LiegteilG hinsichtlich des genannten Grundstückes, weil sie beabsichtigen, dieses lastenfrei abzuschreiben.... mehr lesen...
Norm: GBG §74AllgGAG §5 Abs1 LiegTeilG §3 LiegTeilG §4 LiegTeilG §5 LiegTeilG § 3 heute LiegTeilG § 3 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 LiegTeilG § 3 gültig von 11.06.1955 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 ... mehr lesen...