Norm: GBG §74AllgGAG §5 Abs1LiegTeilG §3LiegTeilG §4LiegTeilG §5
Rechtssatz: Die lastenfreie Abschreibung iSd § 4 Abs 1 LiegTeilG kann immer nur einen (abzutrennenden) Teil eines Ganzen (des Grundbuchskörpers) meinen. Auf die Abschreibung des nur aus einem Grundstück bestehenden Grundbuchskörpers ist diese Bestimmung nicht anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 179/06v Entscheidungstext ... mehr lesen...