RS OGH 2006/10/24 5Ob179/06v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2006
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Norm

GBG §74
AllgGAG §5 Abs1
LiegTeilG §3
LiegTeilG §4
LiegTeilG §5

Rechtssatz

Die lastenfreie Abschreibung iSd § 4 Abs 1 LiegTeilG kann immer nur einen (abzutrennenden) Teil eines Ganzen (des Grundbuchskörpers) meinen. Auf die Abschreibung des nur aus einem Grundstück bestehenden Grundbuchskörpers ist diese Bestimmung nicht anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121708

Dokumentnummer

JJR_20061024_OGH0002_0050OB00179_06V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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