Norm: LiegTeilG §25 Abs2
Rechtssatz: Mit § 25 Abs 2 LiegTeilG wurde nur eine Bestimmung für das Eintragungsverfahren nach einer Liegenschaftsteilung, nicht aber materielles Recht geschaffen. Entscheidungstexte 4 Ob 107/97g Entscheidungstext OGH 22.04.1997 4 Ob 107/97g 5 Ob 283/05m Entscheidungstext OGH 10.01.2006 5 Ob 283/05m ... mehr lesen...