RS OGH 1997/4/22 4Ob107/97g, 5Ob283/05m, 3Ob94/15t, 5Ob3/16a

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Norm

LiegTeilG §25 Abs2

Rechtssatz

Mit § 25 Abs 2 LiegTeilG wurde nur eine Bestimmung für das Eintragungsverfahren nach einer Liegenschaftsteilung, nicht aber materielles Recht geschaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107386

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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