RS OGH 2022/6/9 4Ob107/97g, 5Ob283/05m, 3Ob94/15t, 5Ob3/16a, 5Ob191/21f

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Rechtssatz

Mit § 25 Abs 2 LiegTeilG wurde nur eine Bestimmung für das Eintragungsverfahren nach einer Liegenschaftsteilung, nicht aber materielles Recht geschaffen.Mit Paragraph 25, Absatz 2, LiegTeilG wurde nur eine Bestimmung für das Eintragungsverfahren nach einer Liegenschaftsteilung, nicht aber materielles Recht geschaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107386

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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