Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §21LiegTeilG §28
Rechtssatz: Ist nur eine der in § 15 ff LiegTeilG normierten Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht erfüllt, kann die Verbücherung der Rechtsänderungen nur nach den strikten Vorgaben des GBG erfolgen (§§ 21, 28 LiegTeilG). Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §21
Rechtssatz: § 21 LiegTeilG sieht keinen Abweisungsbeschluß oder Ablehnungsbeschluß, sondern nur ein Vorgehen nach § 28 LiegTeilG vor. Entscheidungstexte 5 Ob 292/61 Entscheidungstext OGH 20.09.1961 5 Ob 292/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0066363 Dokumentnumme... mehr lesen...