Norm: AußStrG 2005 §15AußStrG 2005 §55 Abs3AußStrG 2005 §57AußStrG 2005 §58 Abs1 Z1AußStrG 2005 §66 Abs1 Z1MRK Art6WettbG §11 Abs5
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen wahrzunehmen (§ 55 Abs 3 in Verbindung mit § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG). Entscheidungstexte 16 Ok 10/05 Entscheidungstext OGH 30.05.2... mehr lesen...
Norm: WettbG §11 Abs5MRK Art6 Abs1 II5a2AußStrG 2005 §15
Rechtssatz: Nach § 15 AußStrG ist den Parteien Gelegenheit zu geben, von dem Gegenstand, über den das Gericht das Verfahren von Amts wegen eingeleitet hat, den Anträgen und Vorbringen der anderen Parteien und dem Inhalt der Erhebungen Kenntnis zu erhalten und dazu Stellung zu nehmen. In Erfüllung des durch Art 6 MRK garantierten Grundrechts auf ein faires Verfahren wird mit dieser Bestimm... mehr lesen...